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Ethische Richtlinien für die Arbeit im Therapiebad Wellentanz in Wila:A. Allgemeine Pflichten1. Berufliche Ausbildung:Alle TherapeutInnen, welche im Therapiebad Wellentanz ihre Dienste anbieten, haben ordnungsgemäss eine Ausbildung in aquatischer Körperarbeit oder in der Jahara Methode absolviert, oder befinden sich in der entsprechenden Ausbildung. (Der Ausbildungsstand ist jederzeit transparent) 2. Persönlicher Prozess der TherapeutIn:Die TherapeutInnen sind für den eigenen therapeutischen Prozess selber verantwortlich. (Er muss jederzeit auf einem Stand sein, welcher für die eigene therapeutische Arbeit sinnvoll ist) 3. Supervision / Intervision:Die TherapeutIn bespricht und kontrolliert ihre Arbeit entweder in persönlicher Supervision oder in einer Intervisionsgruppe. (Es besteht eine Wellentanz-Intervisionsgruppe) 4. Weiterbildung:Die TherapeutIn besucht regelmässig Weiterbildungen im Rahmen der vom Netzwerk für Aquatische Körperarbeit (NAKA)vorgegebenen Pensen. 5. Gegenseitige Rücksichtnahme:Damit möglichst ungestörte Wassersitzungen stattfinden können bestehen Abmachungen für gemeinsame Anfangszeiten. Weiter verpflichten sich die TherapeutInnen, umsichtig und rücksichtsvoll gegenüber den gleichzeitig anwesenden TherapeutInnen und KlientInnen zu arbeiten. B. Pflichten gegenüber KlientInnen:1. Information über ethische Richtlinien:Die TherapeutIn informiert ihre KlientInnen über das bestehen der ethischen Richtlinien, und darüber, dass bei Nichteinhalten eine Beschwerdeinstanz existiert. Die Beschwerdeinstanz ist für das Therapiebad der Vorstand der GmbH Wellentanz. 2. Berufsgeheimnis:Informationen über KlientInnen sind in jedem Fall vertraulich und unterstehen der Schweigepflicht. Sie dürfen nur mit dem Einverständnis der KlientIn weitergegeben werden. 3.Vereinbarungen / Sorgfaltspflicht:
Häufigkeit, Dauer und Preis der Sitzungen werden zwischen TherapeutIn und KlientInnen verbindlich und im Voraus vereinbart. (Der Preis der Sitzung ist abhängig vom Ausbildungsstand und der Erfahrung der TherapeutIn). 4. Informationspflicht:Die TherapeutIn informiert die KlientInnen über ihren Ausbildungsstand und die daraus folgenden Grenzen der Therapie im Wasser. Die TherapeutIn akzeptiert die eigenen Grenzen. Sie informiert gegebenenfalls die KlientIn über Alternativen zur aquatischen Körperarbeit und hilft bei deren Vermittlung. 5. Zurückhaltungspflicht, Respekt, Umgang mit Macht:
Im Zentrum der aquatischen Körperarbeit steht der therapeutische Prozess der KlientIn. Aus diesem Grund verpflichtet sich die TherapeutIn, sich selbst und ihre eigenen Bedürfnisse unter allen Umständen zurückzunehmen. Sie respektiert die persönlichen, körperlichen, spirituellen, religiösen und politischen Ansichten und Grenzen der KlientInnen. 6. Therapeutische Arbeit - Wellness:
Wir unterscheiden zwischen therapeutischer Arbeit und Arbeit im Wellnessbereich mit FreundInnen und Bekannten. 7. Sexualität / Nähe - Distanz
Die TherapeutIn bemüht sich um einen ganz bewussten und sorgfältigen Umgang mit Nähe und Distanz. 8. Verantwortung der KlientIn:
Die TherapeutIn macht die KlientInnen auf deren Eigenverantwortlichkeit und die Notwendigkeit ihrer aktiven Mitwirkung am therapeutischen Prozess aufmerksam. C. Pflichten gegenüber dem Bad:1. Atmosphäre im Bad:Es ist uns ein grosses Anliegen, dass BenutzerInnen des Bades die subtilen Energien des Bades respektieren und sich ihnen anpassen. Aus diesem Grunde dürfen vor und während dem Aufenthalt im Pool weder Alkohol noch andere bewusstseinserweiternde Substanzen konsumiert werden. Der Pool ist auch nicht ein Ort sexueller Begegnungen. 2. Ruf des Bades:Die TherapeutIn ist sich bewusst, dass sie mit ihrer Arbeit im Bad einen Teil des Rufes des Therapiebades repräsentiert. Die ethischen Richtlinien haben deshalb einen hohen verbindlichen Charakter. 3. Informationen / Öffentlichkeitsarbeit:Die TherapeutIn geht mit Informationen über Bad und Wasserarbeit bewusst und sorgfältig um. Informationen an Medien dürfen nur in Absprache mit der Badleitung und gegengelesen herausgegeben werden. 4. Unregelmässigkeiten:Sämtliche TherapeutInnen sind verpflichtet, Unregelmässigkeiten der Badleitung zu melden, auch wenn diese nicht sie selber betreffen. Auftretende Konflikte werden schnellstmöglichst angesprochen und bearbeitet. |